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Unsere AGB

ALLGEMEINE GESCHAEFTS- , REISE- und ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Sehr geehrter Reisegast,
bitte schenken Sie folgenden allgemeinen Geschäfts- Reise- und Zahlungsbedingungen Ihre Aufmerksamkeit, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Reisebedingungen an, die Ihnen vor der Buchung von uns übermittelt werden. Sie gelten für alle unsere Programme und Leistungen als vermittelt.

Darüber hinaus sind für Kubareisen unsere "Kubainformationen" ein wichtiger Bestandteil des Reisevertrages.

1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Anmeldung, die schriftlich vorgenommen werden muß, bietet der Kunde, dem ordentlich registrierten Reiseveranstalter ACTIVE REISEN mit allen seinen Veranstalter-Untermarken (wie z.B. Cuba4Travel, Cuba-Diving, Dive-World, Activreisen 60plus, Active Travel & Diving, Mallorca-Activreisen, Bavaria-Franconia-Travel u.a.). (nachfolgend gesamt “ACTIVE REISEN” genannt) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Werden mehrere Reiseteilnehmer angemeldet, so haftet der Anmeldende mit seiner Unterschrift für alle Teilnehmer und auch für deren vertragliche Verpflichtungen.
1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande.

2. Preise und Bezahlung
2.1 Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von mindestens 25 % des Gesamt-Reisepreises zu leisten, sofern in der Leistungsbeschreibung nicht anderes aufgeführt. Bei Gruppenbuchungen und Safaribuchungen bis zu 40% nach Vereinbarung und für Kreuzfahrten und Reisen nach Jardines de la Reina/Kuba und andere Safariziele 50%, da die dortigen Behörden auch eine solche Anzahlung verlangen. Für Reise- und Tauch-Leistungsvoucher wird zusätzlich eine Voucher-Bearbeitungsgebühr von mindestens 15 Euro erhoben.
2.2 Mit der Anzahlung sind eventuelle Prämienbeträge für zusätzlich abgeschlossene Rücktrittskosten- und sonstige Versicherungen, wie Steuern, Tax Fee, Konsularische Leistungen, Handing Fee/ Bearbeitungsgebühr etc. vollständig zu leisten.
2.3 Die Restzahlung ist bis 30 Tage vor Reisebeginn und bis 6 Wochen für Jardines de la Reina und andere Safariziele vor Reisebeginn fällig und ohne nochmalige Aufforderung zu leisten. Entscheidend ist der Eingang auf dem Konto von ACTIVE REISEN. Für Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl wird die Restzahlung erst fällig, wenn ACTIVE REISEN nicht mehr berechtigt ist die Reise abzusagen.
2.4 Alle Zahlungen sind per Überweisung zu tätigen, dabei gehen anfallende Bankgebühren zu Lasten des Kunden. Bei allen Auslandsüberweisungen wird von ACTIVE REISEN eine Bankgebühr von 25,- EUR pro Zahlungsanweisung erhoben.
2.5 Kreditkartenzahlungen werden nicht akzeptiert.
2.6 Ihre geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB ordentlich insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung/Reiseunterlagen ausgehändigt, bzw. übersandt.
2.7 Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt dies ACTIVE REISEN zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadenersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigter Reisemangel vor.

3. Leistungen/Preise
3.1 Der Umfang der vertraglich zu erbringenden Reiseleistungen ergibt sich grundsätzlich aus den Angaben im Angebot von ACTIVE REISEN und aus den hierauf Bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Änderungen und Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen betreffen, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch ACTIVE REISEN.
3.2. Ihre Reise beginnt und endet, je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer, zu dem im Programmangebot ausgeschriebenen Abreise- und Ankunftsterminen.
3.3 Wenn Sie einzelne von Ihnen bezahlte Leistungen aus zwingenden Grund nicht in Anspruch nehmen, kann Ihnen nur dann von ACTIVE REISEN eine Teilerstattung gewährt werden, wenn der jeweilige Leistungsträger der Programmleistungen vor Ort, das Hotel, die Transportgesellschaft, das Safarischiff, die Tauchbasis etc., eine schriftlich bestätigte Gutschrift erteilt. Eine Erstattung ist ausgeschlossen, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt und/oder vom Kunden selbst verschuldete ist. 
3.4 Wenn Sie Ihre Reise verlängern möchten, wenden Sie sich rechtzeitig an unser deutsches Buchungsbüro oder an unsere Büros vor Ort.

4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Änderungen im Programmablauf, bei den Übernachtungen, Erstellung von Alternativprogrammen und Ersatzleistungen sind bei Bedarf und bei unvorhersehbaren Ereignissen vor Ort ausdrücklich vorbehalten. Wird für eine wesentliche Reiseleistung die hierfür im Angebot genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann ACTIVE REISEN bis zum 14. Tag vor vertraglich vereinbartem Reisebeginn die Reiseleistung ändern oder die Reise absagen. Über derartige Änderungen wird ACTIVE REISEN den Kunden unverzüglich informieren.
4.2 ACTIVE REISEN ist berechtigt, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als drei Monate liegen.
4.3 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung wird der Kunde unverzüglich vor Reiseantritt darüber unterrichtet. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht mehr zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8 % oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn ACTIVE REISEN in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Diese Rechte muss der Kunde unverzüglich nach Zugang der Information über die Preiserhöhung bzw. wesentliche Änderung der Reiseleistungen gegenüber ACTIVE REISEN geltend machen.

5. Rücktritt, Umbuchungen, Teilnehmerwechsel
5.1 Verlangt der Kunde vor Reisebeginn, dass an seiner Stelle ein Dritter die Reise antritt, wird ein Bearbeitungsentgelt von 150 € pro Person erhoben. Ein Teilnehmerwechsel ist nur bis 30 Tage vor Reisebeginn möglich. Spätere Änderungen sind nur nach vorherigem Rücktritt von der vom Reiseteilnehmer gebuchten Reise möglich. Bei Flugbuchungen der Flugangebote und Flügen aus den Bausteinprogrammen, können Umbuchungen und Namensänderungen, nur als Neubuchungen und nur nach Platz-Verfügbarkeit getätigt werden.
5.2 Für Umbuchungen im Hinblick auf Reisetermin, Unterkunft, Verpflegung, Reiseziel und Abflughafen wird bis einschließlich 30 Tage vor Reiseantritt ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 150 € pro Person erhoben. Ab dem 29. Tag vor Reisebeginn werden die Umbuchungswünsche nur nach Rücktritt vom Reisevertrag unter gleichzeitiger Neuanmeldung berücksichtigt. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so ist ACTIVE REISEN berechtigt, pauschalisierte Rücktrittskosten in Höhe der Stornogebühren als angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen zu verlangen. Konsularische Leistungen sowie Bearbeitungsgebühr/ Handling Fee pro Person sind nicht erstattbar.
5.3 ACTIVE REISEN kann einen höheren Schaden als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart, geltend machen, wenn ACTIVE REISEN hierfür Nachweis führt. Macht der Kunde geltend, dass ACTIVE REISEN ein geringerer Schaden als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart, entstanden ist, hat er dies nachzuweisen.
5.4 Richtet sich die Höhe des Reisepreises nach der Belegungszahl bei der Unterbringung (Doppel-, Dreibettzimmer, Mehrbettkabine, Apartments, Bungalow etc. ) und tritt einer der mit angemeldeten Reiseteilnehmer vom Reisevertrag zurück, berechnet sich der Reisepreis für die verbleibenden Teilnehmer entsprechend der reduzierten Belegungszahl neu und es ist mindestens die Hälfte des Reisepreises für den ausgefallenen Reiseteilnehmer fällig. Bei einem Unterkunfts-Pauschalpreis ist der Gesamtpreis fällig.
5.5 Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht enthalten. ACTIVE REISEN empfiehlt dringend den Abschluss einer solchen Versicherung bei Buchung der Reise.

6. Rücktritt und Kündigung durch ACTIVE REISEN:
ACTIVE REISEN kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reiseteilnehmer die Durchführung der Reise trotz einer Abmahnung durch ACTIVE REISEN nachhaltig stört oder wenn der Reiseteilnehmer sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt ACTIVE REISEN, so behält sich ACTIVE REISEN den Anspruch auf den Reisepreis vor. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Reiseteilnehmer selbst. ACTIVE REISEN muss jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen, die ACTIVE REISEN aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der an ACTIVE REISEN von den Leistungsträgern erstatteten Beträge.

7. Gewährleistung/Haftung 
7.1 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Der Kunde hat einen Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen. ACTIVE REISEN kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. ACTIVE REISEN kann Abhilfe auch in der Weise schaffen, dass eine mindestens gleichwertige, für den Kunden zumutbare Ersatzleistung erbracht wird, sofern der Reisemangel nicht bewusst wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt.
7.2 Im Falle des Auftretens von Mängeln ist der Kunde/Reiseteilnehmer verpflichtet, den Mangel zunächst unverzüglich gegenüber dem veranstaltenden Leistungsträger vor Ort zu rügen, um diesem Gelegenheit zur sofortigen Abhilfe zu geben. Schafft der Leistungsträger vor Ort nicht sofort Abhilfe in angemessener Zeit, hat der Kunde den Mangel sofort der örtlichen Reiseleitung, dem Veranstalter vor Ort oder der Vertretung von ACTIVE REISEN schriftlich anzuzeigen. Gleiches gilt, wenn dem Kunden die Rüge beim Leistungsträger nicht möglich oder zumutbar ist.
7.3 Unterlässt der Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft, ist er insoweit von Minderungs- oder vertraglichen Schadenersatzansprüchen ausgeschlossen und hat keinen Anspruch auf Rückerstattungen.
7.4 Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur zulässig wenn ACTIVE REISEN keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde ACTIVE REISEN hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von ACTIVE REISEN verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

8. Anmeldung von Ansprüchen/Verjährung
8.1 Will der Kunde ACTIVE REISEN auf Minderung, auf Schadenersatz, auf Reisemangel, auf Schadenersatz wegen vertraglicher oder deliktischer Haftung,
Aufwendungsersatz oder die Rückzahlung des Reisepreises oder Teile des Reisepreises, Schadenersatz nach Kündigung des Reisevertrages oder nach Abbruch der Reise aus anderen Gründen in Anspruch nehmen, so hat er diese Ansprüche unverzüglich und ohne schuldhaftes Zögern vor Ort im betreffenden Urlaubsziel anzuzeigen. Ab Reiseende hat der Reisende innerhalb eines Monats seine Reklamation gegenüber ACTIVE REISEN unter Darlegung der Gründe schriftlich anzumelden. Leistungsträger, Reiseleitungen oder andere örtliche oder außerörtliche Vertretungen sind nicht zu Entgegennahmen von Anspruchs-Anmeldungen bevollmächtigt.
Die Frist zur Anmeldung von Ansprüchen, innerhalb eines Monats ab Reiseende ist nur gewahrt, wenn die Erklärung des Kunden ACTIVE REISEN vor ihrem Ablauf zugegangen ist, es sei denn, der Kunde ist ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden.
8.2 Die vorstehenden Ansprüche können vom Kunden außer im eigenen Namen auch für Mitreisende Familienangehörige bzw. im Namen von Reiseteilnehmern, die der Kunde bei der Reiseanmeldung vertreten hat, angemeldet werden. Die Anmeldung von Ansprüchen nicht zu diesem Personenkreis zählender Dritter ist unwirksam, ohne dass es einer sofortigen Zurückweisung durch ACTIVE REISEN bedarf, wenn nicht innerhalb der Anmeldefrist eine Vollmachturkunde vorgelegt wird.
8.3 Ansprüche der Kunden aus Gewährleistung und vertraglicher Haftung verjähren innerhalb von sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist.
8.4 Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in einem Jahr.

9. Beschränkung der Haftung
9.1 Die vertragliche Haftung von ACTIVE REISEN für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit ACTIVE REISEN einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. ACTIVE REISEN empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer umfassenden Reiseversicherung, sowie Reiseunfall - und Reisegepäckversicherung.
9.2 Kommt ACTIVE REISEN die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes bzw. den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara, sowie der Montrealer Vereinbarung.
Hierdurch wird in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers bei Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck beschränkt.

10. Tauchkurse und -Tauchprogramme
Der Reiseteilnehmer erklärt durch seine Anmeldung, dass ärztlicherseits keine Bedenken gegen eine Beteiligung an Tauchkursen- und Tauchprogrammen bestehen und legt am Tauchreiseziel eine obligatorische ärztliche Untersuchungsbescheinigung für das Tauchen vor. Während der Tauchkurse und - Tauchprogramme ist den Tauchlehrern und Betreuern Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen haben den sofortigen Ausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattung zur Folge.Teilnehmer von Tauchprogrammen müssen über die entsprechende Taucherfahrung verfügen. Nicht in Anspruch genommene Tauchleistungen werden nicht rückerstattet.

11. Paß - Visa- und Gesundheitsbestimmungen
11.1 Der Reiseteilnehmer ist angehalten die jeweiligen Reisebestimmungen des Ziellandes zu beachten und für die rechtzeitige Visumerteilung ist der Reisende selbst verantwortlich. Die Angaben über Einreise- und Gesundheitsbestimmungen im Preis bzw. Informationsteil gelten für deutsche Staatsangehörige zum Zeitpunkt der Ausfertigung nach den Mitteilungen des Auswärtigen Amtes und der jeweiligen Länderbotschaft. Ergänzend zum aktuellen Stand wird der Kunde durch uns und unsere Vertriebspartner von den Einreisebestimmungen unterrichtet.
11.2 Für Angehörige anderer Staaten erteilt das zuständige Konsulat Auskunft.

12. Reise- Rücktritts- und Stornierungskosten:
Die pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro Reiseteilnehmer bei mit allen Vertragsleistungen inkludierten Pauschalreisen mit Hotel- oder Bungalow-, Mietwagen-, Tauchprogramm-, Rundreise- Leistungen bei Rücktritt:
bis 31 Tage vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises
vom 30. bis 21.Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises
vom 20. bis 15.Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises
vom 14. bis 07.Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
vom 06. bis 03.Tag vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises
vom 02.Tag vor Reisebeginn und am Abreisetag 95 % des Reisepreises

Konsularische Leistungen sowie Bearbeitungsgebühr/ Handling Fee pro Person sind nicht erstattbar.

Stornierungskosten bei Kreuzfahrten

Die pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro Reiseteilnehmer bei allen Tauchkreuzfahrten und Jardines de la Reina:
bis 61 Tage vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
vom 60. bis 31. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises
vom 30. bis 15. Tag vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises
ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 95 % des Reisepreises 

Bei nicht erscheinen am Tag des Reiseantritts oder 1 Tag vor Einschiffungstermin beträgt die Stornogebühr 95% des Reisepreises.
Für die Auslands-Stornierung wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 150€ erhoben.
ACTIVE REISEN wie Cuba4Travel & Cuba-Diving ist ausdrücklich berechtigt, das Stornoinkasso und Reisekosteninkasso für die Reiseveranstalter Cuba4Travel & Cuba-Diving Active Travel & Diving Ltd. und alle weiteren entsprechenden Kubanischen Leistungsträger und Reiseveranstalter auf Kuba bei den Reiseteilnehmern vorzunehmen

13. Reisepreissicherung (Sicherungsschein)
Der Reisepreis des Kunden ist gemäß §651k Abs.3BGB mit einem deutschen Sicherungsschein abgesichert.

14. Reiseveranstalter

ACTIVE REISEN
(HRA 10239, Amtsgericht Berlin)

Veranstaltermarken:
Cuba4Travel <> Cuba-Diving <> Dive-World <> Blue Diving <> Active Reisen 60plus <> Active Travel & Diving <> Mallorca-Aktivreisen <> Bavaria-Franconia-Travel u.a.

Anschrift:
Active Reisen
Detlev Otto Karl Janeke
Brunowstraße 5
D-13507 Berlin

Telefon: +49 15734530058
E-Mail: info@cuba4travel.com
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Insolvenzversicherung - Reisepreissicherung
R+V Allgemeine Versicherung AG
Taunusstr. 1, 65193 Wiesbaden
Räumlicher Geltungsbereich: Weltweit

Reiseveranstalter - Betriebshaftpflichtversicherung
Generali Versicherung AG
Adenauerring 7, 81737 München.
Räumlicher Geltungsbereich: Weltweit

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Unsere Ansprechpartner und Büronummern auf Kuba:

Unser General-Büro in Havanna:

Büro Havanna: Tel.: +53 (0) 55650239
Maria Elena (Englisch u.Spanisch), Mary Triny (Spanisch u. Französisch), Dailyn (Spanisch u. Deutsch)

Rundreisen / Hotels / Transfers GranCuba Turmundo / Inseln / Salsakurse / Havanna:
Havanna Tel.: 07835 1111 (Englisch, Spanisch, Deutsch)
Rundreisen / Inseln / Hotels / Transfers Cubanacan Viajes / Havanna / Tauchpakete:
Havanna-Westkuba: Jorge Luis Tel.: 0526 805 24 (Englisch, Spanisch)
Varadero-Nordküste: Yoandis Tel.: 0529 647 65 (Englisch, Spanisch)
Holguin-Ostkuba: Jorge Tel.: 0528 553 97 (Englisch, Spanisch)
Fahrradreisen / Rundreisen / Wanderreisen Sprachcaffe:
Hanssa Tel.. 07204 5433 / 5435 (Englisch, Spanisch)
Mikel Tel.: 0528 133 79 (Englisch, Spanisch)
Notfall-Hotline: Tel.. 0527 221 26 (Englisch, Spanisch)

Havanna / Cayo Largo / Jardines de la Reina / Tauchsafaris:
Pepe Tel.: 0528 637 29 (Englisch, Spanisch)
Ruxandra Tel.: 0528 618 18 (Englisch, Spanisch)

Jucaro / Jardines de la Reina:
Casimiro Tel.. 0528 645 64 (Englisch, Spanisch)
Harito Tel.: 0528 086 79 / 0332 6659 (Englisch, Spanisch)
Hafen Jucaro Tel.: 0339 8104 (Spanisch)
Notfall-Hotline Tel.: 0528 67000 (Englisch, Spanisch)

Isla de la Juventud / Ruta de los Indios:
Maria Elena Tel.: 053702235 (Englisch u.Spanisch)

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Travel Agency South America & Caribbean
ACTIVE TRAVEL & DIVING LTD.
International Dive & Travel Tours
120 A New Road
Belize City, Belize
Central America - Caribbean
Email: activetraveldiving(at)yahoo.com

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15. Gerichtsstand/Sonstiges
15.1 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Veranstaltersitz.
15.2 Sollte eine der Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt davon unberührt.

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Streitbeilegungsverfahren vor einer Schlichtungsstelle

Als neutrale Stelle hilft die Verbraucherschlichtungsstelle Verbrauchern und Unternehmern Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen.

Verbraucherstreitbeilegung:

Gemäß VSBG teilen wir mit, welche Verbraucherschlichtungsstelle für die Marke Cuba4Travel / Firma Active Reisen  zuständig ist:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.

Straßburger Str. 8

77694 Kehl

Telefon: +49 7851 79579 40

Telefax: +49 7851 79579 41

Internet: www.verbraucher-schlichter.de

E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de

Diese Schlichtungsstelle ist eine „Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle“ nach § 4 Absatz 2 Satz 2 VSBG.

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EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

 

Stand: Juni 2018