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AGB

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Unsere AGB

ALLGEMEINE GESCHAEFTS- , REISE- und ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Sehr geehrter Reisegast, bitte schenken Sie folgenden allgemeinen Geschäfts- Reise- und Zahlungsbedingungen Ihre Aufmerksamkeit, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Reisebedingungen an, die Ihnen vor der Buchung von uns übermittelt werden. Sie gelten für alle unsere Programme und Leistungen als vermittelt. Darüber hinaus sind für Kubareisen unsere "Kubainformationen" ein wichtiger Bestandteil des Reisevertrages. 1. Abschluss des Reisevertrages 1.1 Mit der Anmeldung, die schriftlich vorgenommen werden muß, bietet der Kunde, dem ordentlich registrierten Reiseveranstalter ACTIVE REISEN mit allen seinen Veranstalter-Untermarken (wie z.B. Cuba4Travel, Cuba-Diving, Dive-World, Activreisen 60plus, Active Travel & Diving, Mallorca-Activreisen, Bavaria-Franconia-Travel u.a.). (nachfolgend gesamt “ACTIVE REISEN” genannt) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Werden mehrere Reiseteilnehmer angemeldet, so haftet der Anmeldende mit seiner Unterschrift für alle Teilnehmer und auch für deren vertragliche Verpflichtungen. 1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. 2. Preise und Bezahlung 2.1 Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von mindestens 25 % des Gesamt-Reisepreises zu leisten, sofern in der Leistungsbeschreibung nicht anderes aufgeführt. Bei Gruppenbuchungen und Safaribuchungen bis zu 40% nach Vereinbarung und für Kreuzfahrten und Reisen nach Jardines de la Reina/Kuba und andere Safariziele 50%, da die dortigen Behörden auch eine solche Anzahlung verlangen. Für Reise- und Tauch-Leistungsvoucher wird zusätzlich eine Voucher-Bearbeitungsgebühr von mindestens 15 Euro erhoben. 2.2 Mit der Anzahlung sind eventuelle Prämienbeträge für zusätzlich abgeschlossene Rücktrittskosten- und sonstige Versicherungen, wie Steuern, Tax Fee, Konsularische Leistungen, Handing Fee/ Bearbeitungsgebühr etc. vollständig zu leisten. 2.3 Die Restzahlung ist bis 30 Tage vor Reisebeginn und bis 6 Wochen für Jardines de la Reina und andere Safariziele vor Reisebeginn fällig und ohne nochmalige Aufforderung zu leisten. Entscheidend ist der Eingang auf dem Konto von ACTIVE REISEN. Für Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl wird die Restzahlung erst fällig, wenn ACTIVE REISEN nicht mehr berechtigt ist die Reise abzusagen. 2.4 Alle Zahlungen sind per Überweisung zu tätigen, dabei gehen anfallende Bankgebühren zu Lasten des Kunden. Bei allen Auslandsüberweisungen wird von ACTIVE REISEN eine Bankgebühr von 25,- EUR pro Zahlungsanweisung erhoben. 2.5 Kreditkartenzahlungen werden nicht akzeptiert. 2.6 Ihre geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB ordentlich insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung/Reiseunterlagen ausgehändigt, bzw. übersandt. 2.7 Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt dies ACTIVE REISEN zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadenersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigter Reisemangel vor. 3. Leistungen/Preise 3.1 Der Umfang der vertraglich zu erbringenden Reiseleistungen ergibt sich grundsätzlich aus den Angaben im Angebot von ACTIVE REISEN und aus den hierauf Bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Änderungen und Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen betreffen, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch ACTIVE REISEN. 3.2. Ihre Reise beginnt und endet, je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer, zu dem im Programmangebot ausgeschriebenen Abreise- und Ankunftsterminen. 3.3 Wenn Sie einzelne von Ihnen bezahlte Leistungen aus zwingenden Grund nicht in Anspruch nehmen, kann Ihnen nur dann von ACTIVE REISEN eine Teilerstattung gewährt werden, wenn der jeweilige Leistungsträger der Programmleistungen vor Ort, das Hotel, die Transportgesellschaft, das Safarischiff, die Tauchbasis etc., eine schriftlich bestätigte Gutschrift erteilt. Eine Erstattung ist ausgeschlossen, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt und/oder vom Kunden selbst verschuldete ist.  3.4 Wenn Sie Ihre Reise verlängern möchten, wenden Sie sich rechtzeitig an unser deutsches Buchungsbüro oder an unsere Büros vor Ort. 4. Leistungs- und Preisänderungen 4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Änderungen im Programmablauf, bei den Übernachtungen, Erstellung von Alternativprogrammen und Ersatzleistungen sind bei Bedarf und bei unvorhersehbaren Ereignissen vor Ort ausdrücklich vorbehalten. Wird für eine wesentliche Reiseleistung die hierfür im Angebot genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann ACTIVE REISEN bis zum 14. Tag vor vertraglich vereinbartem Reisebeginn die Reiseleistung ändern oder die Reise absagen. Über derartige Änderungen wird ACTIVE REISEN den Kunden unverzüglich informieren. 4.2 ACTIVE REISEN ist berechtigt, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als drei Monate liegen. 4.3 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung wird der Kunde unverzüglich vor Reiseantritt darüber unterrichtet. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht mehr zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8 % oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn ACTIVE REISEN in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Diese Rechte muss der Kunde unverzüglich nach Zugang der Information über die Preiserhöhung bzw. wesentliche Änderung der Reiseleistungen gegenüber ACTIVE REISEN geltend machen. 5. Rücktritt, Umbuchungen, Teilnehmerwechsel 5.1 Verlangt der Kunde vor Reisebeginn, dass an seiner Stelle ein Dritter die Reise antritt, wird ein Bearbeitungsentgelt von 150 € pro Person erhoben. Ein Teilnehmerwechsel ist nur bis 30 Tage vor Reisebeginn möglich. Spätere Änderungen sind nur nach vorherigem Rücktritt von der vom Reiseteilnehmer gebuchten Reise möglich. Bei Flugbuchungen der Flugangebote und Flügen aus den Bausteinprogrammen, können Umbuchungen und Namensänderungen, nur als Neubuchungen und nur nach Platz-Verfügbarkeit getätigt werden. 5.2 Für Umbuchungen im Hinblick auf Reisetermin, Unterkunft, Verpflegung, Reiseziel und Abflughafen wird bis einschließlich 30 Tage vor Reiseantritt ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 150 € pro Person erhoben. Ab dem 29. Tag vor Reisebeginn werden die Umbuchungswünsche nur nach Rücktritt vom Reisevertrag unter gleichzeitiger Neuanmeldung berücksichtigt. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so ist ACTIVE REISEN berechtigt, pauschalisierte Rücktrittskosten in Höhe der Stornogebühren als angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen zu verlangen. Konsularische Leistungen sowie Bearbeitungsgebühr/ Handling Fee pro Person sind nicht erstattbar. 5.3 ACTIVE REISEN kann einen höheren Schaden als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart, geltend machen, wenn ACTIVE REISEN hierfür Nachweis führt. Macht der Kunde geltend, dass ACTIVE REISEN ein geringerer Schaden als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart, entstanden ist, hat er dies nachzuweisen. 5.4 Richtet sich die Höhe des Reisepreises nach der Belegungszahl bei der Unterbringung (Doppel-, Dreibettzimmer, Mehrbettkabine, Apartments, Bungalow etc. ) und tritt einer der mit angemeldeten Reiseteilnehmer vom Reisevertrag zurück, berechnet sich der Reisepreis für die verbleibenden Teilnehmer entsprechend der reduzierten Belegungszahl neu und es ist mindestens die Hälfte des Reisepreises für den ausgefallenen Reiseteilnehmer fällig. Bei einem Unterkunfts-Pauschalpreis ist der Gesamtpreis fällig. 5.5 Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht enthalten. ACTIVE REISEN empfiehlt dringend den Abschluss einer solchen Versicherung bei Buchung der Reise. 6. Rücktritt und Kündigung durch ACTIVE REISEN: ACTIVE REISEN kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reiseteilnehmer die Durchführung der Reise trotz einer Abmahnung durch ACTIVE REISEN nachhaltig stört oder wenn der Reiseteilnehmer sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt ACTIVE REISEN, so behält sich ACTIVE REISEN den Anspruch auf den Reisepreis vor. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Reiseteilnehmer selbst. ACTIVE REISEN muss jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen, die ACTIVE REISEN aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der an ACTIVE REISEN von den Leistungsträgern erstatteten Beträge. 7. Gewährleistung/Haftung  7.1 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Der Kunde hat einen Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen. ACTIVE REISEN kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. ACTIVE REISEN kann Abhilfe auch in der Weise schaffen, dass eine mindestens gleichwertige, für den Kunden zumutbare Ersatzleistung erbracht wird, sofern der Reisemangel nicht bewusst wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt. 7.2 Im Falle des Auftretens von Mängeln ist der Kunde/Reiseteilnehmer verpflichtet, den Mangel zunächst unverzüglich gegenüber dem veranstaltenden Leistungsträger vor Ort zu rügen, um diesem Gelegenheit zur sofortigen Abhilfe zu geben. Schafft der Leistungsträger vor Ort nicht sofort Abhilfe in angemessener Zeit, hat der Kunde den Mangel sofort der örtlichen Reiseleitung, dem Veranstalter vor Ort oder der Vertretung von ACTIVE REISEN schriftlich anzuzeigen. Gleiches gilt, wenn dem Kunden die Rüge beim Leistungsträger nicht möglich oder zumutbar ist. 7.3 Unterlässt der Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft, ist er insoweit von Minderungs- oder vertraglichen Schadenersatzansprüchen ausgeschlossen und hat keinen Anspruch auf Rückerstattungen. 7.4 Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur zulässig wenn ACTIVE REISEN keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde ACTIVE REISEN hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von ACTIVE REISEN verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. 8. Anmeldung von Ansprüchen/Verjährung 8.1 Will der Kunde ACTIVE REISEN auf Minderung, auf Schadenersatz, auf Reisemangel, auf Schadenersatz wegen vertraglicher oder deliktischer Haftung, Aufwendungsersatz oder die Rückzahlung des Reisepreises oder Teile des Reisepreises, Schadenersatz nach Kündigung des Reisevertrages oder nach Abbruch der Reise aus anderen Gründen in Anspruch nehmen, so hat er diese Ansprüche unverzüglich und ohne schuldhaftes Zögern vor Ort im betreffenden Urlaubsziel anzuzeigen. Ab Reiseende hat der Reisende innerhalb eines Monats seine Reklamation gegenüber ACTIVE REISEN unter Darlegung der Gründe schriftlich anzumelden. Leistungsträger, Reiseleitungen oder andere örtliche oder außerörtliche Vertretungen sind nicht zu Entgegennahmen von Anspruchs-Anmeldungen bevollmächtigt. Die Frist zur Anmeldung von Ansprüchen, innerhalb eines Monats ab Reiseende ist nur gewahrt, wenn die Erklärung des Kunden ACTIVE REISEN vor ihrem Ablauf zugegangen ist, es sei denn, der Kunde ist ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden. 8.2 Die vorstehenden Ansprüche können vom Kunden außer im eigenen Namen auch für Mitreisende Familienangehörige bzw. im Namen von Reiseteilnehmern, die der Kunde bei der Reiseanmeldung vertreten hat, angemeldet werden. Die Anmeldung von Ansprüchen nicht zu diesem Personenkreis zählender Dritter ist unwirksam, ohne dass es einer sofortigen Zurückweisung durch ACTIVE REISEN bedarf, wenn nicht innerhalb der Anmeldefrist eine Vollmachturkunde vorgelegt wird. 8.3 Ansprüche der Kunden aus Gewährleistung und vertraglicher Haftung verjähren innerhalb von sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. 8.4 Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in einem Jahr. 9. Beschränkung der Haftung 9.1 Die vertragliche Haftung von ACTIVE REISEN für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit ACTIVE REISEN einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. ACTIVE REISEN empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer umfassenden Reiseversicherung, sowie Reiseunfall - und Reisegepäckversicherung. 9.2 Kommt ACTIVE REISEN die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes bzw. den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara, sowie der Montrealer Vereinbarung. Hierdurch wird in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers bei Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck beschränkt. 10. Tauchkurse und -Tauchprogramme Der Reiseteilnehmer erklärt durch seine Anmeldung, dass ärztlicherseits keine Bedenken gegen eine Beteiligung an Tauchkursen- und Tauchprogrammen bestehen und legt am Tauchreiseziel eine obligatorische ärztliche Untersuchungsbescheinigung für das Tauchen vor. Während der Tauchkurse und - Tauchprogramme ist den Tauchlehrern und Betreuern Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen haben den sofortigen Ausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattung zur Folge.Teilnehmer von Tauchprogrammen müssen über die entsprechende Taucherfahrung verfügen. Nicht in Anspruch genommene Tauchleistungen werden nicht rückerstattet. 11. Paß - Visa- und Gesundheitsbestimmungen 11.1 Der Reiseteilnehmer ist angehalten die jeweiligen Reisebestimmungen des Ziellandes zu beachten und für die rechtzeitige Visumerteilung ist der Reisende selbst verantwortlich. Die Angaben über Einreise- und Gesundheitsbestimmungen im Preis bzw. Informationsteil gelten für deutsche Staatsangehörige zum Zeitpunkt der Ausfertigung nach den Mitteilungen des Auswärtigen Amtes und der jeweiligen Länderbotschaft. Ergänzend zum aktuellen Stand wird der Kunde durch uns und unsere Vertriebspartner von den Einreisebestimmungen unterrichtet. 11.2 Für Angehörige anderer Staaten erteilt das zuständige Konsulat Auskunft. 12. Reise- Rücktritts- und Stornierungskosten: Die pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro Reiseteilnehmer bei mit allen Vertragsleistungen inkludierten Pauschalreisen mit Hotel- oder Bungalow-, Mietwagen-, Tauchprogramm-, Rundreise- Leistungen bei Rücktritt: bis 31 Tage vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises vom 30. bis 21.Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises vom 20. bis 15.Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises vom 14. bis 07.Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises vom 06. bis 03.Tag vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises vom 02.Tag vor Reisebeginn und am Abreisetag 95 % des Reisepreises Konsularische Leistungen sowie Bearbeitungsgebühr/ Handling Fee pro Person sind nicht erstattbar. Stornierungskosten bei Kreuzfahrten Die pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro Reiseteilnehmer bei allen Tauchkreuzfahrten und Jardines de la Reina: bis 61 Tage vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises vom 60. bis 31. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises vom 30. bis 15. Tag vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 95 % des Reisepreises  Bei nicht erscheinen am Tag des Reiseantritts oder 1 Tag vor Einschiffungstermin beträgt die Stornogebühr 95% des Reisepreises. Für die Auslands-Stornierung wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 150€ erhoben. ACTIVE REISEN wie Cuba4Travel & Cuba-Diving ist ausdrücklich berechtigt, das Stornoinkasso und Reisekosteninkasso für die Reiseveranstalter Cuba4Travel & Cuba-Diving Active Travel & Diving Ltd. und alle weiteren entsprechenden Kubanischen Leistungsträger und Reiseveranstalter auf Kuba bei den Reiseteilnehmern vorzunehmen 13. Reisepreissicherung (Sicherungsschein) Der Reisepreis des Kunden ist gemäß §651k Abs.3BGB mit einem deutschen Sicherungsschein abgesichert. 14. Reiseveranstalter ACTIVE REISEN (HRA 10239, Amtsgericht Berlin) Veranstaltermarken: Cuba4Travel <> Cuba-Diving <> Dive-World <> Blue Diving <> Active Reisen 60plus <> Active Travel & Diving <> Mallorca-Aktivreisen <> Bavaria-Franconia-Travel u.a. Anschrift: Active Reisen Detlev Otto Karl Janeke Brunowstraße 5 D-13507 Berlin Telefon: +49 15734530058 E-Mail: info@cuba4travel.com ------------------------------------------------------------------------------------------ Insolvenzversicherung - Reisepreissicherung R+V Allgemeine Versicherung AG Taunusstr. 1, 65193 Wiesbaden Räumlicher Geltungsbereich: Weltweit Reiseveranstalter - Betriebshaftpflichtversicherung Generali Versicherung AG Adenauerring 7, 81737 München. Räumlicher Geltungsbereich: Weltweit ------------------------------------------------------------------------------------------- Unsere Ansprechpartner und Büronummern auf Kuba: Unser General-Büro in Havanna: Büro Havanna: Tel.: +53 (0) 55650239 Maria Elena (Englisch u.Spanisch), Mary Triny (Spanisch u. Französisch), Dailyn (Spanisch u. Deutsch) Rundreisen / Hotels / Transfers GranCuba Turmundo / Inseln / Salsakurse / Havanna: Havanna Tel.: 07835 1111 (Englisch, Spanisch, Deutsch) Rundreisen / Inseln / Hotels / Transfers Cubanacan Viajes / Havanna / Tauchpakete: Havanna-Westkuba: Jorge Luis Tel.: 0526 805 24 (Englisch, Spanisch) Varadero-Nordküste: Yoandis Tel.: 0529 647 65 (Englisch, Spanisch) Holguin-Ostkuba: Jorge Tel.: 0528 553 97 (Englisch, Spanisch) Fahrradreisen / Rundreisen / Wanderreisen Sprachcaffe: Hanssa Tel.. 07204 5433 / 5435 (Englisch, Spanisch) Mikel Tel.: 0528 133 79 (Englisch, Spanisch) Notfall-Hotline: Tel.. 0527 221 26 (Englisch, Spanisch) Havanna / Cayo Largo / Jardines de la Reina / Tauchsafaris: Pepe Tel.: 0528 637 29 (Englisch, Spanisch) Ruxandra Tel.: 0528 618 18 (Englisch, Spanisch) Jucaro / Jardines de la Reina: Casimiro Tel.. 0528 645 64 (Englisch, Spanisch) Harito Tel.: 0528 086 79 / 0332 6659 (Englisch, Spanisch) Hafen Jucaro Tel.: 0339 8104 (Spanisch) Notfall-Hotline Tel.: 0528 67000 (Englisch, Spanisch) Isla de la Juventud / Ruta de los Indios: Maria Elena Tel.: 053702235 (Englisch u.Spanisch) ------------------------------------------------------------------------------------------- Travel Agency South America & Caribbean ACTIVE TRAVEL & DIVING LTD. International Dive & Travel Tours 120 A New Road Belize City, Belize Central America - Caribbean Email: activetraveldiving(at)yahoo.com ------------------------------------------------------------------------------------------- 15. Gerichtsstand/Sonstiges 15.1 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Veranstaltersitz. 15.2 Sollte eine der Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt davon unberührt. ------------------------------------------------------------------------------------------- Streitbeilegungsverfahren vor einer Schlichtungsstelle Als neutrale Stelle hilft die Verbraucherschlichtungsstelle Verbrauchern und Unternehmern Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen. Verbraucherstreitbeilegung: Gemäß VSBG teilen wir mit, welche Verbraucherschlichtungsstelle für die Marke Cuba4Travel / Firma Active Reisen  zuständig ist: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. Straßburger Str. 8 77694 Kehl Telefon: +49 7851 79579 40 Telefax: +49 7851 79579 41 Internet: www.verbraucher-schlichter.de E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de Diese Schlichtungsstelle ist eine „Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle“ nach § 4 Absatz 2 Satz 2 VSBG. ------------------------------------------------------------------------------------------- EU-Streitschlichtung Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.   Stand: Juni 2018  

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Reisevermittlungs AGB für alle Veranstalterreisen

1. Allgemeines  Sehr geehrter Kunde, die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler (dem Reisebüro oder sonstigen Reisevermittler) zu Stande kommenden Reiseververmittlungsvertrages. Sie ergänzen die auf den Reisevermittlungsvertrag anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und füllen diese aus. 2. Vertragsschluss, Anzuwendendes Recht 2.1 Der Abschluss des Vertrages bedarf keiner bestimmten Form. Mit der Erteilung des Vermittlungsauftrags kommt zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler der Reisevermittlungsvertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag zustande. 2.2 Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erteilt, so bestätigt der Reisevermittler den Eingang des Auftrags unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vermittlungsauftrags dar. 2.3 Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und des Reisevermittlers ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall (insbesondere zu Art und Umfang des Vermittlungsauftrags) vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Reisevermittlungsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung. 2.4 Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere - soweit wirksam vereinbart - dessen Reise- oder Geschäftsbedingungen. 3. Allgemeine Vertragspflichten des Reisevermittlers, Auskünfte, Hinweise 3.1 Die vertragliche Leistungspflicht des Reisevermittlers besteht, nach Maßgabe dieser Vermittlungsbedingungen, in der Vornahme der zur Durchführung des Vermittlungsauftrags notwendigen Handlungen entsprechend dem Buchungsauftrag des Kunden und der entsprechenden Beratung, sowie der Abwicklung der Buchung, insbesondere der Übergabe der Reiseunterlagen, soweit diese nicht nach dem mit dem jeweils vermittelten Reiseunternehmen getroffenen Vereinbarungen direkt dem Kunden übermittelt werden. 3.2 Der Reisevermittler ist berechtigt, von Buchungsvorgaben des Kunden abzuweichen, wenn er nach den Umständen davon ausgehen darf, dass der Kunde die Abweichung billigen würde. Dies gilt nur insoweit, als es dem Reisevermittler nicht möglich ist, den Kunden zuvor von der Abweichung zu unterrichten und seine Entscheidung zu erfragen. Der Reisevermittler hat den Kunden vor einer Abweichung von den Buchungsvorgaben zu unterrichten und dessen Weisungen abzuwarten, es sei denn, dass die hierdurch bedingte zeitliche Verzögerung die Durchführung des vom Kunden unbedingt erteilten Vermittlungsauftrags gefährdet oder unmöglich macht. 3.3 Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet der Reisevermittler im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. 3.4 Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande. 3.5 Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet der Reisevermittler gemäß § 676 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde. 3.6 Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Reisevermittler nicht verpflichtet, den jeweils billigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/oder anzubieten. 4. Pflichten des Reisevermittlers bezüglich Einreisevorschriften, Visa und Versicherungen 4.1 Der Reisevermittler unterrichtet den Kunden über Einreise- und Visabestimmungen, soweit ihm hierzu vom Kunden ein entsprechender Auftrag ausdrücklich erteilt worden ist. 4.2 Ansonsten besteht eine entsprechende Aufklärungs- oder Informationspflicht nur dann, wenn besondere dem Reisevermittler bekannte oder erkennbare Umstände einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich machen und die entsprechenden Informationen (insbesondere bei Pauschalreisen) nicht bereits in einem dem Kunden vorliegenden Reiseprospekt enthalten sind. 4.3 Im Falle einer nach den vorstehenden Bestimmungen begründeten Informationspflicht kann der Reisevermittler ohne besonderen Hinweis oder Kenntnis davon ausgehen, dass der Kunde und seine Mitreisenden deutsche Staatsangehörige sind und in deren Person keine Besonderheiten (z. B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit) vorliegen. 4.4 Entsprechende Hinweispflichten des Reisevermittlers beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus oder von geeigneten Informationsquellen, insbesondere aus aktuellen, branchenüblichen Nachschlagewerken oder der Weitergabe von Informationen ausländischer Botschaften, Konsulate oder Tourismusämter. 4.5 Eine spezielle Nachforschungspflicht des Reisevermittlers besteht ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarungen nicht. Der Reisevermittler kann seine Hinweispflicht auch dadurch erfüllen, dass er den Kunden auf die Notwendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage bei den in Betracht kommenden Informa-tionsstellen verweist. 4.6 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bezüglich der Information über Zollvorschriften, gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften sowie bezüglich gesundheitsprophylaktischer Vorsorgemaßnahmen des Kunden und seiner Mitreisenden. 4.7 Der Reisevermittler ist verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren, ob die von ihm vermittelten Reiseleistungen eine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten. 4.8 Eine weitergehende Verpflichtung bezüglich des Umfangs, den Deckungsschutz und den Versicherungsbedingungen von Reiseversicherungen besteht nicht, soweit diesbezüglich keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Soweit Gegenstand der Vermittlung Reiseversicherungen sind, besteht eine Informationspflicht des Reisevermittlers insbesondere insoweit nicht, als sich der Kunde aus ihm übergebenen oder vorliegenden Unterlagen des Anbieters der vermittelten Reiseleistung oder den Versicherungsunterlagen über die Versicherungsbedingungen entsprechend unterrichten kann. 4.9 Zur Beschaffung von Visa oder sonstigen für die Reisedurchführung erforderlichen Dokumente ist der Reisevermittler ohne besondere, ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet. Im Falle der Annahme eines solchen Auftrages kann der Reisevermittler ohne besondere Vereinbarung die Erstattung der ihm entstehenden Aufwendungen, insbesondere für Telekommunikationskosten und - in Eilfällen - den Kosten von Botendiensten oder einschlägiger Serviceunternehmen verlangen. Der Reisevermittler kann für die Tätigkeit selbst eine Vergütung fordern, wenn diese vereinbart ist oder die Tätigkeit den Umständen nach nur gegen entsprechende Vergütung geschuldet war. 4.10 Der Reisevermittler haftet nicht für die Erteilung von Visa und sonstigen Dokumenten und für den rechtzeitigen Zugang, es sei denn, dass die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen Umstände vom Reisevermittler schuldhaft verursacht oder mitverursacht worden sind. 5. Stellung und Pflichten des Reisevermittlers im Zusammenhang mit der Vermittlung von Flugscheinen bestimmter Linienflugverkehrsgesellschaften 5.1 Die nachfolgenden Bestimmungen gelten nur für die Vermittlung von Flügen bestimmter Fluggesellschaften, die vom Reisevermittler allgemein, insbesondere durch Aushang in seinen Geschäftsräumen oder in anderer Weise vor oder bei der Annahme des Vermittlungsauftrages bezeichnet wurden. 5.2 Mit den genannten Fluggesellschaften ist der Reisevermittler auf der Grundlage besonderer vertraglicher Vereinbarungen und der gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen eines Agenturverhältnisses verbunden. 5.3 Dem Kunden gegenüber wird der Reisevermittler jedoch ausschließlich als Vermittler eines Luftbeförderungsvertrages zwischen diesem und der jeweiligen Fluggesellschaft tätig. Im Rahmen dieser Doppelstellung hat er also sowohl dem Kunden als auch gegenüber der Fluggesellschaft vertragliche und gesetzliche Be-stimmungen zu beachten. 5.4 Den Reisevermittler trifft keine eigene Leistungspflicht oder Haftung bezüglich der vermittelten Flugleistung. Eine etwaige Haftung des Reisevermittlers aus einer schuldhaften Verletzung seiner Pflichten als Reisevermittler bleibt hiervon unberührt. 5.5 Die angegebenen und in Rechnung gestellten Preise sind (soweit bezüglich Steuern und Flughafengebühren nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist) Brutto-Endpreise und beinhalten eine vom Reisevermittler kalkulierte Vergütung seiner Tätigkeit für den Kunden. Im Falle einer Umbuchung, eines Namenswechsels, des Rücktritts oder der Nichtinanspruchnahme kann der Reisevermittler hierfür die von der Fluggesellschaft geforderten Entgelte einziehen sowie zusätzlich ein im Einzelfall oder durch Aushang vereinbartes Bearbeitungsentgelt fordern. 5.6 Der Reisevermittler ist von der Fluggesellschaft mit dem Inkasso des Flugpreises und sonstiger von der Fluggesellschaft zu fordernden Entgelte beauftragt und haftet dieser gegenüber für die Zahlung. Eine für diese Inkassotätigkeit gegebenenfalls erfolgende Vergütung der Fluggesellschaft an den Reisevermittler ist ohne Einfluss auf den vom Kunden zu bezahlenden Preis. 5.7 Der Reisevermittler kann Forderungen der Fluggesellschaft im eigenen Namen gerichtlich und außergerichtlich geltend machen. 5.8 Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft gelten die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes für inländische Flüge und – soweit auf den jeweiligen Flug anwendbar – unmittelbar, wie inländische gesetzliche Bestimmungen, die Vorschriften des Montrealer Übereinkommen. Ergänzend geltend, soweit wirksam vereinbart, die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. 6. Aufwendungsersatz, Vergütungen, Inkasso, Zahlungen 6.1 Der Reisevermittler ist berechtigt, Anzahlungen entsprechend den Reise- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Unternehmen zu verlangen, soweit diese wirksam vereinbart sind und rechtswirksame Anzahlungsbestimmungen enthalten. Weitergehende Anzahlungen kann der Reisevermittler unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des § 651 k BGB (Pflicht zur Kundengeldabsicherung bei Pauschalreisen), erheben, wenn insoweit hierzu eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. 6.2 Soweit es den Vorgaben des vermittelten Reiseunternehmens gegenüber dem Reisevermittler, insbesondere dem Agenturvertrag zwischen Reiseunternehmen und dem Reisevermittler, in gesetzlicher Weise entspricht, ist der Reisevermittler berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Preis der vermittelten Leistung ganz oder teilweise für den Kunden zu verauslagen. Bei Pauschalreisen ist hierfür Voraussetzung, dass dies gegen Aushändigung eines gültigen Sicherungsscheins gemäß § 651k BGB geschieht. 6.3 Die Regelung in Ziffer 5.2 gilt entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Reiseunternehmens. 6.4 Der Reisevermittler kann Ersatz der ihm für die Vermittlung entstehenden Aufwendungen verlangen, soweit dies vereinbart ist oder er diese den Umständen nach für erforderlich halten durfte. 6.5 Der Anspruch des Reisevermittlers auf Aufwendungsersatz umfasst auch Zahlungen an das vermittelte Reiseunternehmen auf den Reisepreis oder sonstige Zahlungen, soweit diese entsprechend den vorstehenden Bestimmungen in Ziffer 5.2 und 5.3 erfolgt sind. 6.6 Einem Aufwendungsersatzanspruch des Reisevermittlers gegenüber kann der Kunde Ansprüche gegenüber dem vermittelten Reiseunternehmen, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Vertrages, nicht im Wege der Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, es sei denn, dass für das Entstehen solcher Ansprüche eine schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten des Reisevermittlers ursächlich oder mitursächlich geworden ist oder der Reisevermittler aus anderen Gründen gegenüber dem Reisekunden für die geltend gemachten Gegenansprüche haftet. 7. Selbstständige Vergütungsansprüche des Reisevermittlers Selbstständige Vergütungsansprüche des Reisevermittlers gegenüber dem Kunden bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung, welche auch durch deutlich sichtbaren Aushang von Preislisten in den Geschäftsräumen des Reisevermittlers und einem entsprechenden mündlichen oder schriftlichen Hinweis des Reisevermittlers hierauf getroffen werden kann. 8. Reiseunterlagen 8.1 Sowohl den Kunden, wie auch den Reisevermittler trifft die Pflicht, Vertrags- und Reiseunterlagen des vermittelten Reiseunternehmens, die dem Kunden durch den Reisevermittler ausgehändigt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen. 8.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Reisevermittler über dem Kunden erkennbare Fehlern, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, so kann eine Schadensersatzverpflichtung des Reisevermittlers bezüglich eines hieraus dem Kunden entstehenden Schaden nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein. Eine Schadensersatzverpflichtung des Reisevermittlers entfällt vollständig, wenn die in 8.1 bezeichneten Umstände für ihn nicht erkennbar waren. 9. Pflichten des Reisevermittlers bei Reklamationen des Kunden gegenüber den vermittelten Reiseunternehmen 9.1 Bei Reklamationen oder der sonstigen Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den vermittelten Unternehmen beschränkt sich die Verpflichtung des Reisevermittlers auf die Erteilung aller Informationen und Unterlagen, die für den Kunden hierfür von Bedeutung sind, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der gebuchten Unternehmen. 9.2 Eine Verpflichtung des Reisevermittlers zur Entgegennahme und/oder Weiterleitung entsprechender Erklärungen oder Unterlagen besteht nicht. Übernimmt der Reisevermittler die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet er für den rechzeitigen Zugang beim Empfänger nur bei von ihm selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis. 9.3 Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber den vermittelten Reiseunternehmens besteht gleichfalls keine Pflicht des Reisevermittlers zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzun-gen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen. 10. Haftung des Reisevermittlers 10.1 Soweit der Reisevermittler eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet er nicht für das Zustandekommen von dem Buchungswunsch des Kunden entsprechenden Verträgen mit den zu vermittelnden Reiseunternehmen. 10.2 Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung haftet der Reisevermittler bezüglich der vermittelten Leistungen selbst nicht für Mängel der Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Bei der Vermittlung mehrerer touristischer Hauptleistungen (entsprechen dem gesetzlichen Begriff der Pauschalreise) gilt dies nicht, soweit der Reisevermittler gem. § 651a Abs. 2 BGB den Anschein begründet, die vorgesehenen Reiseleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen. 10.3 Eine etwaige eigene Haftung des Reisevermittlers aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt. 10.4 Die Haftung des Reisevermittlers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit eine etwaige Pflichtverletzung des Reisevermittlers nicht vertragliche Hauptpflichten des Reisevermittlers oder Ansprüche des Kunden aus Körperschäden betrifft. 11. Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen des Kunden gegenüber dem Reisevermittler 11.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung der Beratungs- und/oder Vermittlungsleistung des Reisevermittlers hat der Kunde innerhalb eines Monats geltend zu machen. Es wird hierfür ausdrücklich die Schriftform empfohlen. 11.2 Die Frist beginnt mit dem vertraglich vorgesehenen Ende der vermittelten Reiseleistungen (bei mehreren, unmittelbar aufeinander folgenden der letzten), jedoch nicht früher als zu dem Zeitpunkt, an dem der Kunde von den die Ansprüche gegen den Reisevermittler begründenden Umstände Kenntnis erlangt. 11.3 Die Frist wird nicht gewahrt durch Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den Reiseunternehmen, welche die vermittelte Reiseleistung zu erbringen hatten oder erbracht haben. 11.4 Die Geltendmachung von Ansprüchen durch den Kunden ist nicht ausgeschlossen, wenn diese unverschuldet unterblieb. 12. Fremde Inhalte, Disclaimer Bei der Umsetzung dieser Website verlassen sich die onlineweg.de oder ihre Partnerbüros auf Inhalte, die von Dritten, insbesondere von Leistungsträgern und Reiseveranstaltern zur Verfügung gestellt werden ("fremde Inhalte"). Da es der onlineweg.de oder ihren Partnerbüros nicht möglich ist, diese fremden Inhalte zu verifizieren, wird keinerlei Garantie für deren Richtigkeit übernommen. Dieser Ausschluss gilt insbesondere für Produktbeschreibungen und Datenbankeinträge. Der Inhalt aller von der onlineweg.de oder ihren Partnerbüros verlinkten Webseiten wurden von der onlineweg.de oder ihren Partnerbüros nicht überprüft. Wir können keine Gewähr für Inhalte und Darstellungen der verlinkten Webseiten übernehmen und sind für deren Inhalte und Darstellung nicht verantwortlich. 13. Sicherheit Dank der leistungsstarken Verschlüsselungstechnologien SSL (Secure Sockets Layer) und TLS (Transport Layer Security) sind alle Ihre Transaktionen geschützt. SSL und TLS verschlüsseln Kreditkartennummer, Adressdaten, Telefonnummer u.a., bevor sie über das Internet geschickt werden. 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Die Verjährung von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 15. Rechtswahl und Gerichtsstand 15.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 15.2 Der Kunde kann den Reisevermittler nur an dessen Sitz verklagen. 15.3 Für Klagen des Reisevermittlers gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reisevermittlers vereinbart. 15.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder b) wenn und insoweit auf den Reisevermittlungsvertragvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 15. Schlußbestimmungen Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäfts- und Vermittlerbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.   Active Reisen & onlineweg.de Touristik GmbH Stand Januar 2013 Diese AGB betreffen alle von Active Reisen, Cuba4Travel, Cuba-Diving, Active Travel & Diving vermittelten Reisen.  

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Der Sicherungsschein für Ihren Reisepreis

Reiserecht im Tourismus Insolvenz eines Reiseveranstalters! Leider haben im vergangen Jahr mehrere unserer Mitbewerber Insolvenz anmelden müssen. Dies macht Nachdenklich und ist für uns Anlass auf verschiedene Dinge Aufmerksam zu machen! - Ist es wirklich ratsam immer den günstigsten Veranstalter zu wählen? - Worauf Sie bei Ihrer Reisebuchung achten sollten! - Was ist zu tun im Falle eines Falles... Leider kein Einzelfall ist der Umstand, dass ein Reiseveranstalter zahlungsunfähig wird. Regelmäßig haben die Gläubiger eines insolventen Unternehmens das Nachsehen. Doch im Reiserecht gibt es einige besondere Vorschriften, die den Reisenden einige Vorteile bieten. Der Sicherungsschein Dank der Verbraucherschutzvorschriften der Europäischen Union wurde im § 651 k BGB festgelegt, dass jeder Reiseveranstalter, der die Zahlung eines Reisepreises entgegen nimmt, dies nur tun darf, wenn er dem Reisenden einen Sicherungsschein übergibt. Dieser Sicherungsschein ist meist durch eine Versicherung ausgestellt. Sicherungsscheinpflichtig ist jeder Reiseveranstalter. Stellt der Reiseveranstalter keinen Sicherungsschein aus, besteht auf Seiten des Kunden keine Pflicht zur Vorkasse. Außerdem läuft der Reiseveranstalter Gefahr, von Konkurrenten kostenpflichtig abgemahnt und auf Unterlassung in Anspruch genommen zu werden. Warum ist es sicher bei Active Reisen Cuba4Travel & Diving zu buchen! Active Reisen Cuba4Travel & Diving hat sein Reiseprogramm vielschichtig aufgebaut, somit stellen regionale Unwägbarkeiten wie sie immer wieder mal vorkommen, keine Gefahr für unser Unternehmen dar. Bei uns sind alle unsere Reisen über die R+V versichert. Sicherungsscheine sind für unser Unternehmen selbstverständlich. Wir zahlen Reiseleistungen, im Gegensatz zu einigen anderen Veranstaltern komplett lange vor Abreise unserer Kunden. Informationspflichten bei Pauschalreisen:  Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des BGB